- Personalnebenkosten
- Personalzusatzkosten, Lohnnebenkosten.I. Rechnungswesen:1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende ⇡ Personalkosten für das Unternehmen.- 2. P. setzen sich zusammen aus: a) P. aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.- b) P. aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.- Vgl. auch ⇡ Sozialkosten.II. Amtliche Statistik:Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen), Vergütung arbeitsfreier Tage, Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen und für die berufliche Bildung, sonstige P. (Familienunterstützungen, Wohnungsfürsorge, Verpflegungszuschüsse und Auslösungen, Naturalleistungen, Aufwendungen nach dem Mutterschutz- und Schwerbehindertengesetz sowie sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, Entlassungsentschädigungen).
Lexikon der Economics. 2013.